Das Wachstumschancengesetz 2026: Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen für Unternehmen

 

Das Wachstumschancengesetz 2026: Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen für Unternehmen

Lesezeit: ca. 14 Minuten

Stellen Sie sich vor: Sie führen ein mittelständisches Unternehmen, kämpfen mit steigenden Energiekosten, Fachkräftemangel und einem globalen Wettbewerb, der keine Pause kennt – und dann landet ein neues Steuergesetz auf Ihrem Schreibtisch. Klingt nach mehr Bürokratie, oder? Nicht unbedingt. Das Wachstumschancengesetz, das 2024 verabschiedet wurde und dessen Kernregelungen bis 2026 vollständig greifen, ist eines der umfangreichsten Steuerreformwerke der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Es bietet echte Chancen – wenn Sie wissen, wo Sie suchen müssen.

Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die relevantesten Neuerungen, erklärt deren praktische Auswirkungen und zeigt Ihnen, wie Sie als Unternehmer oder Steuerberater das Beste aus dem Gesetz herausholen können.


Inhaltsverzeichnis

  1. Hintergrund: Warum das Wachstumschancengesetz?
  2. Erweiterter Investitionsabzugsbetrag (IAB)
  3. Degressive Abschreibung und Sonderabschreibungen
  4. Forschungsförderung und steuerliche Anreize für Innovation
  5. Neue Regeln zur Verlustverrechnung
  6. Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen
  7. Praxisbeispiele: Wer profitiert wirklich?
  8. Herausforderungen und kritische Perspektiven
  9. Steuerliche Entlastungsvergleich: Visualisierung
  10. Vergleichstabelle: Regelungen vor und nach dem Gesetz
  11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  12. Ihr strategischer Fahrplan: Nächste Schritte

Hintergrund: Warum das Wachstumschancengesetz?

Deutschland durchlebt seit 2023 eine wirtschaftliche Durststrecke: Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte 2023 und 2024 jeweils leicht, die Investitionsquote privater Unternehmen blieb weit hinter den Erwartungen zurück, und internationale Standortvergleiche zeigten Deutschland zunehmend in einem ungünstigen Licht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung warnte bereits 2023 explizit vor einer strukturellen Wachstumsschwäche.

Die Bundesregierung reagierte mit dem Wachstumschancengesetz, das nach einem zähen parlamentarischen Prozess – inklusive Einigung im Vermittlungsausschuss – im März 2024 in Kraft trat. Ursprünglich war ein Entlastungsvolumen von rund 7 Milliarden Euro jährlich geplant; nach Kompromissen mit dem Bundesrat wurde es auf etwa 3,2 Milliarden Euro reduziert. Bis 2026 sind viele der Regelungen vollständig implementiert, und die ersten belastbaren Daten zu ihrer Wirkung liegen vor.

Die zentrale Botschaft des Gesetzgebers: Investitionen sollen belohnt, Bürokratie abgebaut und Innovationen gefördert werden. Ob das gelingt, hängt – wie so oft – von den Details ab. Und genau diese Details nehmen wir jetzt gemeinsam unter die Lupe.

Das politische Spannungsfeld

Das Gesetz entstand in einem schwierigen Umfeld: Die Ampelkoalition war gespalten, der Bundesrat – dominiert von unionsregierten Ländern – blockierte zunächst wichtige Teile. Am Ende stand ein Kompromiss, der zwar nicht alle Wünsche der Wirtschaft erfüllte, aber dennoch substanzielle Verbesserungen brachte. Kritiker bemängelten, dass das Gesetz zu kleinteilig sei und zu wenig systemische Wirkung entfalte. Befürworter hingegen sehen es als wichtigen ersten Schritt.

„Das Wachstumschancengesetz ist kein großer Wurf, aber es ist ein mutiger Schritt in die richtige Richtung – gerade für den Mittelstand.“ – So fasste es der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) treffend zusammen.


Erweiterter Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag war schon vor dem Wachstumschancengesetz ein beliebtes Instrument kleiner und mittlerer Betriebe. Jetzt wurde er deutlich attraktiver gestaltet. Hier die wichtigsten Änderungen:

Was hat sich konkret verändert?

Der IAB ermöglicht es Unternehmen, künftige Investitionen bereits heute steuerlich geltend zu machen – also Abzüge vorzunehmen, bevor das Wirtschaftsgut überhaupt angeschafft wurde. Die wesentlichen Neuerungen ab 2024/2026:

  • Erhöhung der Betriebsgrößengrenzen: Die Gewinngrenze für Einnahmen-Überschuss-Rechner wurde von 200.000 Euro auf 330.000 Euro angehoben. Das bedeutet: Deutlich mehr Betriebe können den IAB nun überhaupt in Anspruch nehmen.
  • Maximaler IAB-Betrag: Der abzugsfähige Betrag bleibt bei 50 % der geplanten Investitionskosten, der maximale Abzugsbetrag wurde auf 200.000 Euro je Betrieb angehoben (zuvor 150.000 Euro).
  • Verlängerter Investitionszeitraum: Unternehmen haben nun mehr Zeit, die geplante Investition tatsächlich umzusetzen – ein wichtiger Faktor in Zeiten langer Lieferketten und unsicherer Planungshorizonte.

Ein Handwerksbetrieb mit einem steuerpflichtigen Gewinn von 280.000 Euro konnte vor 2024 den IAB nicht nutzen. Heute kann er für eine geplante Maschinenanschaffung von 300.000 Euro einen Abzug von bis zu 150.000 Euro im Voraus geltend machen – das entspricht einer sofortigen Steuerersparnis von mehreren Zehntausend Euro, je nach individuellem Steuersatz.

Praktischer Tipp

Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, ob geplante Investitionen für 2026 oder 2027 bereits heute über den IAB abgebildet werden können. Besonders relevant ist dies für Investitionen in digitale Infrastruktur, Fahrzeuge und Maschinen. Wichtig: Der IAB muss in einem gesonderten Verzeichnis festgehalten werden, und die Investition muss tatsächlich im vorgesehenen Zeitraum erfolgen – sonst droht eine rückwirkende Steuerkorrektur mit Zinsen.


Degressive Abschreibung und Sonderabschreibungen

Eines der bedeutendsten Instrumente des Wachstumschancengesetzes ist die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA). Diese Methode erlaubt es, in den ersten Jahren nach einer Investition besonders hohe Abschreibungsbeträge geltend zu machen – und damit sofort die Steuerlast zu senken.

Degressive AfA: Die neuen Parameter

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen Oktober 2023 und Ende 2024 angeschafft oder hergestellt wurden, gilt eine degressive AfA von bis zu 25 Prozent (jedoch maximal das 2,5-Fache des linearen AfA-Satzes). Für ab 2025 erworbene Güter gelten leicht angepasste Sätze – die genaue Regelung hängt vom Anschaffungsdatum ab.

Was bedeutet das praktisch? Bei einer Maschine mit einem linearen AfA-Satz von 10 % kann im ersten Jahr bei degressiver Methode ein Satz von bis zu 25 % angewendet werden. Bei einem Anschaffungswert von 500.000 Euro bedeutet das im ersten Jahr eine Abschreibung von 125.000 Euro statt 50.000 Euro – ein Unterschied von 75.000 Euro im zu versteuernden Einkommen.

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Neben der degressiven AfA wurde auch die Sonderabschreibung nach § 7g EStG deutlich ausgeweitet. Kleine und mittlere Betriebe können nun im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren zusätzlich bis zu 40 Prozent des Investitionsvolumens als Sonderabschreibung geltend machen – zuvor waren es 20 Prozent. Diese Regelung kann mit dem IAB kombiniert werden, was zu einer erheblichen Vorverlagerung des Steuervorteils führt.

Achtung: Die Kombination aus IAB, degressiver AfA und Sonderabschreibung muss sorgfältig geplant werden. Falsch eingesetzt, können steuerliche Vorteile in späteren Jahren zu unerwarteten Mehrbelastungen führen. Eine individuelle Planungsrechnung mit dem Steuerberater ist unbedingt empfehlenswert.


Forschungsförderung und steuerliche Anreize für Innovation

Das Forschungslagengesetz (FZulG), das bereits 2020 in Kraft trat, wurde durch das Wachstumschancengesetz substanziell erweitert. Innovationsgetriebene Unternehmen – egal ob Konzern oder Start-up – profitieren von deutlich großzügigeren Bedingungen.

Wesentliche Änderungen bei der Forschungszulage

  • Erhöhung der förderfähigen Bemessungsgrundlage: Die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wurde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben. Der Fördersatz beträgt weiterhin 25 Prozent, was eine maximale jährliche Förderung von 2,5 Millionen Euro ermöglicht.
  • Ausdehnung auf Eigenleistungen: Auch Eigenleistungen – also interne F&E-Aktivitäten – können nun großzügiger angesetzt werden.
  • Vereinfachter Antragsprozess: Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat ihre Prozesse bis 2026 weiter digitalisiert, was die Antragsbearbeitung auf durchschnittlich 6 bis 8 Wochen verkürzt hat.

Für innovative Mittelständler, die bislang die Forschungszulage gar nicht oder kaum genutzt haben, ist dies ein echter Game-Changer. Ein Pharmaunternehmen mit jährlichen F&E-Ausgaben von 8 Millionen Euro erhält nun eine Zulage von 2 Millionen Euro statt zuvor 1 Million Euro – das ist eine Verdoppelung der Förderung ohne zusätzlichen Aufwand.

Tipp für KMU

Viele kleine Unternehmen wissen nicht, dass auch alltägliche Entwicklungsarbeiten – etwa die Entwicklung neuer Softwarefunktionen oder die Optimierung von Produktionsprozessen – als förderfähige F&E-Aktivitäten anerkannt werden können. Lassen Sie Ihre internen Projekte von einem spezialisierten Berater prüfen – der Aufwand lohnt sich in den meisten Fällen.


Neue Regeln zur Verlustverrechnung

Verluste gehören zum unternehmerischen Alltag – gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Das Wachstumschancengesetz hat die Regelungen zur Verlustverrechnung in zwei wesentlichen Punkten verbessert:

Mindestbesteuerung: Temporäre Anhebung der Freigrenze

Die sogenannte Mindestbesteuerung begrenzt die Verrechnung von Verlustvorträgen: Gewinne oberhalb von 1 Million Euro dürfen nur zu 60 Prozent mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Das Wachstumschancengesetz sieht für die Jahre 2024 bis 2027 eine temporäre Anhebung dieser Quote auf 75 Prozent vor. Das klingt nach einer kleinen Änderung – ist aber für größere Unternehmen mit hohen Verlustvorträgen (etwa nach der Corona-Pandemie oder infolge der Energiekrise) hochrelevant.

Verbesserter Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag – also die Möglichkeit, aktuelle Verluste mit Gewinnen vergangener Jahre zu verrechnen – wurde dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet (zuvor ein Jahr). Zudem wurde der maximale Rücktragsbetrag auf 10 Millionen Euro erhöht (zuvor 10 Millionen Euro für Einzelunternehmen, aber mit engeren Grenzen für bestimmte Gesellschaftsformen). Das gibt Unternehmen mehr Flexibilität in der Steuerplanung und sichert Liquidität in schwierigen Zeiten.


Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen

Ein häufig übersehener, aber enorm wichtiger Aspekt des Wachstumschancengesetzes betrifft die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Diese Regelung erlaubt es Einzelunternehmen und Personengesellschaften, im Unternehmen belassene Gewinne zu einem begünstigten Steuersatz von 28,25 Prozent zu versteuern – statt zum regulären persönlichen Einkommensteuersatz, der bei Spitzenverdienern bis zu 45 Prozent beträgt.

Das Wachstumschancengesetz hat die Zugangshürden gesenkt und die Nachversteuerungsregelungen vereinfacht. Für wachstumsorientierte Personengesellschaften – etwa Freiberufler, Arztpraxen oder Ingenieurbüros – kann dies erhebliche Steuerersparnisse bedeuten.

Ein praktisches Beispiel: Eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer GbR erwirtschaftet 2026 einen Gewinn von 800.000 Euro. Ohne Thesaurierung würde der Gewinn voll mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von 45 Prozent besteuert. Mit Thesaurierung der einbehaltenen 500.000 Euro ergibt sich ein Steuervorteil von rund 83.750 Euro – vorausgesetzt, der Betrag verbleibt tatsächlich im Unternehmen und wird erst später entnommen.


Praxisbeispiele: Wer profitiert wirklich?

Beispiel 1: Der Maschinenbauer aus Baden-Württemberg

Die Muster GmbH, ein Maschinenbauer mit 45 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 8 Millionen Euro, plant 2026 eine Investition in eine neue CNC-Fräsmaschine im Wert von 400.000 Euro. Dank des Wachstumschancengesetzes kann das Unternehmen folgende Vorteile kombinieren:

  • Degressive AfA im Jahr 1: 100.000 Euro (25 % von 400.000 Euro)
  • Sonderabschreibung im Jahr 1 (anteilig): bis zu 160.000 Euro (40 % von 400.000 Euro)
  • Gesamtabschreibung im ersten Jahr: bis zu 260.000 Euro

Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ergibt das eine effektive Steuerersparnis von rund 78.000 bis 90.000 Euro im ersten Jahr – Liquidität, die sofort in weiteres Wachstum reinvestiert werden kann.

Beispiel 2: Das Tech-Start-up aus Berlin

Eine KI-Entwicklungsfirma mit 12 Mitarbeitern und jährlichen F&E-Ausgaben von 1,2 Millionen Euro nutzt die Forschungszulage. Durch das Wachstumschancengesetz erhält das Unternehmen eine Zulage von 300.000 Euro (25 % der förderfähigen Kosten), die direkt auf die Steuerschuld angerechnet oder – falls keine ausreichende Steuerschuld besteht – ausbezahlt wird. Für ein junges Unternehmen, das noch in der Verlustphase ist, kann die Auszahlung der Forschungszulage existenzsichernd sein.


Herausforderungen und kritische Perspektiven

Wer jetzt denkt, das Wachstumschancengesetz sei ein steuerlicher Alleskönner, sollte innehalten. Es gibt durchaus valide Kritikpunkte und praktische Stolpersteine:

  • Bürokratischer Aufwand: Trotz politischer Lippenbekenntnisse zu weniger Bürokratie haben viele der neuen Regelungen die Komplexität der deutschen Steuerlandschaft weiter erhöht. Insbesondere die Kombination aus IAB, Sonderabschreibung und Forschungszulage erfordert präzises Buchführungswissen.
  • Begrenzte Reichweite: Das reduzierte Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro gilt für viele Unternehmensverbände als unzureichend. Zum Vergleich: Die USA und Frankreich mobilisieren im Rahmen ihrer Industriepolitik jeweils ein Vielfaches davon.
  • Keine Entlastung bei der Körperschaftsteuer: Die ursprünglich diskutierte Senkung des Körperschaftsteuersatzes wurde aus dem Gesetz gestrichen – ein herber Rückschlag für international operierende Unternehmen, die Deutschland im Steuervergleich weiterhin als Hochsteuerstandort wahrnehmen.
  • Unsicherheit bei Folgeregelungen: Da das Gesetz temporäre Regelungen enthält (etwa bei der degressiven AfA und der Mindestbesteuerung), müssen Unternehmen ständig die legislativen Entwicklungen im Blick behalten. Planungssicherheit sieht anders aus.

„Das Gesetz gibt, aber es gibt auch mit Ablaufdaten. Wer langfristig plant, muss wissen, welche Regelungen 2027 oder 2028 auslaufen.“ – Diese Warnung eines erfahrenen Steuerrechtsexperten sollte ernst genommen werden.


Steuerliche Entlastungsvergleich: Visualisierung

Die folgende Grafik zeigt die geschätzte steuerliche Entlastungswirkung ausgewählter Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes im Verhältnis zum Gesamtentlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro:

Entlastungsvolumen nach Maßnahme (in % des Gesamtvolumens)

Degressive AfA & Sonderabschreibungen

72%

Forschungszulage (Ausbau)

45%

Verlustrücktrag & Mindestbesteuerung

30%

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

22%

Thesaurierungsbegünstigung

14%

* Prozentwerte sind relative Gewichtungen im Verhältnis zum Gesamtentlastungsvolumen und übersteigen 100 %, da Maßnahmen sich überlappen können. Quelle: BMF-Schätzungen 2024/2025.


Vergleichstabelle: Regelungen vor und nach dem Gesetz

Regelung Vor dem Gesetz Nach dem Gesetz (ab 2024/2026) Relevanz für KMU
IAB Gewinngrenze 200.000 Euro 330.000 Euro ⭐⭐⭐⭐⭐ Sehr hoch
Sonderabschreibung § 7g EStG 20 % 40 % ⭐⭐⭐⭐⭐ Sehr hoch
Forschungszulage Bemessungsgrundlage 4 Mio. Euro 10 Mio. Euro ⭐⭐⭐⭐ Hoch (F&E-Betriebe)
Verlustrücktrag Zeitraum 1 Jahr 2 Jahre ⭐⭐⭐ Mittel
Mindestbesteuerungsquote (temp.) 60 % 75 % (bis 2027) ⭐⭐⭐ Mittel (größere Unternehmen)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das Wachstumschancengesetz auch für Freiberufler und Selbstständige?

Ja, viele Regelungen des Wachstumschancengesetzes gelten auch für Freiberufler und Selbstständige – insbesondere der erweiterte Investitionsabzugsbetrag, die Sonderabschreibungen und die Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Allerdings müssen Freiberufler beachten, dass einige Regelungen eine Buchführungspflicht oder bestimmte Gewinnermittlungsarten voraussetzen. Eine individuelle Beratung ist unbedingt zu empfehlen, da die Voraussetzungen je nach Berufsgruppe und Unternehmensstruktur stark variieren können.

Kann ich die degressive AfA rückwirkend für 2024 oder 2025 beantragen?

Die degressive Abschreibung kann grundsätzlich nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die innerhalb der gesetzlich definierten Zeiträume angeschafft oder hergestellt wurden – eine rückwirkende Anwendung auf bereits aktivierte Güter ist nicht möglich. Wenn Sie jedoch noch offene Steuererklärungen für 2024 oder 2025 haben und Investitionen in diesem Zeitraum getätigt wurden, sollten Sie prüfen, ob die Weichen für die degressive AfA noch rechtzeitig gestellt werden können. Hier ist schnelles Handeln gefragt – gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater.

Wie unterscheidet sich das Wachstumschancengesetz von früheren Investitionsförderungen?

Im Vergleich zu früheren deutschen Investitionsförderungen – etwa dem Investitionsabzugsbetrag in seiner Ursprungsfassung oder den Corona-Sonderabschreibungen von 2020/2021 – ist das Wachstumschancengesetz breiter aufgestellt und strukturell dauerhafter angelegt. Es kombiniert mehrere Instrumente gleichzeitig und erweitert gezielt Zugangsgrenzen, um mehr Unternehmen zu erreichen. Der wesentliche Unterschied liegt in der Systematik: Das Gesetz will nicht kurzfristig Konjunktur stimulieren, sondern langfristig strukturelle Investitionsanreize setzen – ein wichtiger Paradigmenwechsel in der deutschen Steuerpolitik.


Ihr strategischer Fahrplan: Jetzt handeln, bevor die Fenster schließen

Das Wachstumschancengesetz ist kein Selbstläufer. Es bietet echte Chancen – aber nur für jene Unternehmen, die aktiv werden und die Regelungen gezielt in ihre Steuerplanung integrieren. Viele der attraktivsten Regelungen sind zeitlich befristet oder an spezifische Bedingungen geknüpft. Wer wartet, riskiert, das Zeitfenster zu verpassen.

Hier ist Ihr konkreter Aktionsplan für 2026:

  1. Steuerlichen Status-Check durchführen: Lassen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater analysieren, welche Regelungen des Wachstumschancengesetzes auf Ihre Unternehmensform und -größe zutreffen. Nicht jede Maßnahme ist für jeden relevant – aber mindestens zwei bis drei werden auch für Sie bedeutsam sein.
  2. Investitionsplanung für 2026/2027 vorziehen: Wenn Investitionen ohnehin geplant sind, prüfen Sie, ob eine Vorverlagerung auf 2026 steuerlich sinnvoll ist – insbesondere im Hinblick auf die degressive AfA und den IAB.
  3. Forschungszulage prüfen lassen: Auch wenn Sie kein klassisches F&E-Unternehmen sind: Viele alltägliche Entwicklungsaktivitäten sind förderfähig. Eine Erstprüfung durch die BSFZ ist kostenlos und unverbindlich.
  4. Verlustvorträge aktiv managen: Falls Ihr Unternehmen Verlustvorträge aus den Jahren 2022 bis 2024 hat, planen Sie jetzt, wie Sie die verbesserten Verrechnungsmöglichkeiten bis 2027 optimal nutzen.
  5. Thesaurierungsstrategie überdenken: Besonders für Personenunternehmen mit höheren Gewinnen lohnt ein detaillierter Vergleich zwischen Thesaurierung und Vollausschüttung – unter Berücksichtigung der neuen Parameter des Wachstumschancengesetzes.

Das Wachstumschancengesetz ist Teil eines größeren Trends: Westliche Industrienationen überdenken ihre steuerlichen Rahmenbedingungen angesichts globalen Wettbewerbs durch die USA (Inflation Reduction Act) und China (staatliche Industriesubventionen). Deutschland steht unter Druck – und das Gesetz ist ein Versuch, wettbewerbsfähig zu bleiben. Ob es ausreicht, wird die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre zeigen.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob das Wachstumschancengesetz perfekt ist – sondern ob Sie bereit sind, seine Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Was wäre, wenn die Investition, die Sie schon länger aufgeschoben haben, genau jetzt der richtige Zeitpunkt wäre?

Wachstumschancengesetz Steuerliche Neuerungen

Artikel geprüft von Lars Jensen, Direktor für grüne Anleihen und nachhaltige Infrastrukturfinanzierung, am Mai 29, 2026

Autor

  • Ich entwickle maßgeschneiderte Finanzierungsstrategien für deutsche Mittelständler in Wachstums- oder Restrukturierungsphasen. Mein Fokus liegt auf innovativen Mezzanine-Strukturen, die Eigenkapitalcharakter haben, ohne die Kontrolle der Eigentümerfamilie zu verwässern. Ich habe in den letzten zehn Jahren über 120 Finanzierungen mit einem Volumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro strukturiert und platziert. Mein Netzwerk umfasst alle relevanten Kapitalgeber – von familiengeführten Banken über Versicherungen bis zu spezialisierten Fonds. Derzeit berate ich mehrere Hidden Champions bei der Finanzierung von Digitalisierungsprojekten und nachhaltigen Transformationen.