Degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter: So nutzen Betriebe den Liquiditätsvorteil

 

Degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter: So nutzen Betriebe den Liquiditätsvorteil

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Stellen Sie sich vor: Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb investiert Anfang 2026 in eine neue CNC-Fräsmaschine für 120.000 Euro. Der Geschäftsführer hat die Wahl zwischen linearer und degressiver Abschreibung – und diese Entscheidung beeinflusst den steuerlichen Gewinn in den ersten Jahren um mehrere Zehntausend Euro. Klingt technisch? Ist es, aber nur auf den ersten Blick.

Die degressive Abschreibung ist eines der wirkungsvollsten, aber gleichzeitig am meisten unterschätzten Steuergestaltungsinstrumente für Unternehmen. Seit ihrer Wiedereinführung durch das Wachstumschancengesetz und den nachfolgenden gesetzlichen Anpassungen hat sie sich als echtes Liquiditäts-Upgrade für Investitionsentscheidungen etabliert. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Instrument funktioniert, wann es sich lohnt – und wie Sie es strategisch einsetzen.


Inhaltsverzeichnis


1. Grundlagen der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung – im Steuerrecht unter dem Begriff „geometrisch-degressive AfA“ bekannt – funktioniert nach einem einfachen Grundprinzip: Jedes Jahr wird ein fixer Prozentsatz nicht vom ursprünglichen Anschaffungswert, sondern vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Das führt dazu, dass die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren deutlich höher ausfallen als in den späteren Jahren.

Wie berechnet sich die degressive AfA konkret?

Das Gesetz sieht aktuell vor, dass der degressive Abschreibungssatz das Dreifache des linearen AfA-Satzes betragen darf, maximal jedoch 30 Prozent pro Jahr. Bei einem Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren wäre der lineare Satz also 10 % – der degressive Satz demnach 30 %. Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren wäre der lineare Satz 20 %, das Dreifache läge bei 60 %, aber der gesetzliche Cap greift: Es bleiben 30 %.

Ein weiterer wichtiger Mechanismus: Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich – und oft sogar steuerlich geboten, um keine Abschreibungspotenziale zu verschenken. Dieser Wechsel ist unumkehrbar: Wer einmal zur linearen Methode gewechselt hat, kann nicht zurück.

Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?

Nicht jedes Investitionsobjekt qualifiziert sich für die degressive AfA. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, EDV-Ausstattung)
  • Anschaffung oder Herstellung im begünstigten Zeitraum (aktuell bis 31. Dezember 2027)
  • Keine Gebäude, Grundstücke oder immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Betriebliche Nutzung im Rahmen eines Gewerbebetriebs, freiberuflicher Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft

Pro-Tipp: Auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können degressiv abgeschrieben werden – wobei für diese ohnehin die Sofortabschreibung bis 1.000 Euro netto nach § 6 Abs. 2 EStG attraktiver sein kann. Hier lohnt stets ein Einzelvergleich.


2. Aktuelle Rechtslage 2026

Die Geschichte der degressiven AfA in Deutschland ist eine der wechselhaften Steuergeschichte. Ursprünglich für Jahrzehnte fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts, wurde sie 2011 abgeschafft. Ihre Wiedergeburt erlebte sie als Reaktion auf wirtschaftliche Krisenszenarien: Zunächst temporär in der COVID-Periode, dann erneut durch das Wachstumschancengesetz 2024, das im März 2024 den Bundesrat passierte.

Für 2026 gilt folgendes Regelwerk:

  • Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden
  • Maximalsatz: 30 % vom Restbuchwert
  • Gilt für Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerpflichtige gleichermaßen
  • Parallel zur degressiven AfA bleibt die Sonderabschreibung nach § 7g EStG für kleine und mittlere Betriebe anwendbar (Kumulierung möglich)

Besonders relevant für 2026: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom Frühjahr 2025 klargestellt, dass auch bei Ratenkauf und Leasing-Konstellationen die Anschaffungszeitpunktregelung präzisiert wird. Wer 2026 investiert, sollte die genaue Übergabe- und Inbetriebnahmedokumentation penibel führen – sie entscheidet über die Anwendbarkeit der Regelung.

„Die degressive AfA ist kein Steuergeschenk, sondern eine zeitliche Verlagerung der Steuerlast. Wer das versteht, kann seine Investitionsentscheidungen deutlich präziser planen.“
— Prof. Dr. Wolfgang Kessler, Steuerrechtsprofessor, Universität Freiburg


3. Degressiv vs. linear: Der direkte Vergleich

Zahlen sprechen lauter als Worte. Die folgende Tabelle zeigt den direkten Vergleich beider Methoden an einem konkreten Beispiel: Anschaffungskosten 100.000 Euro, Nutzungsdauer 8 Jahre, degressiver Satz 30 %.

Jahr Lineare AfA (€) Degressive AfA (€) Vorteil degressiv (€) Restbuchwert degressiv (€)
1 12.500 30.000 +17.500 70.000
2 12.500 21.000 +8.500 49.000
3 12.500 14.700 +2.200 34.300
4 12.500 10.290 –2.210 24.010
5–8 12.500 / Jahr Wechsel zu linear 0

Die Tabelle zeigt deutlich: In den ersten drei Jahren ist der degressive Ansatz dem linearen haushoch überlegen. Ab dem vierten Jahr dreht sich das Verhältnis – was den Wechselzeitpunkt zur linearen Methode steuerstrategisch relevant macht.


4. Der Liquiditätsvorteil im Detail

Der Begriff „Liquiditätsvorteil“ klingt abstrakt, ist aber greifbar. Die höheren Abschreibungen in den Anfangsjahren mindern den steuerlichen Gewinn – und damit die Steuerzahlung. Das Geld, das das Unternehmen sonst ans Finanzamt überwiesen hätte, bleibt zunächst im Betrieb und kann dort arbeiten.

Konkret: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) und einem zusätzlichen Abschreibungsbetrag von 17.500 Euro im ersten Jahr ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 5.250 Euro – allein in Jahr eins. Dieses Geld steht dem Unternehmen sofort zur Verfügung: für weitere Investitionen, Tilgung von Verbindlichkeiten oder schlicht als Liquiditätspuffer.

Das Zinsargument: Warum der Zeitwert des Geldes entscheidet

In einer Phase, in der Fremdkapitalzinsen für Unternehmenskredite 2026 im Schnitt zwischen 4,5 und 6 % liegen (Quelle: Bundesbank-Statistiken Q1 2026), ist das frühzeitige Einbehalten von Steuermitteln bares Geld wert. Wer früher weniger Steuern zahlt, kann:

  • Bankverbindlichkeiten schneller tilgen und so Zinskosten sparen
  • Rücklagen bilden und diese zinsbringend anlegen
  • Folgeinvestitionen ohne Fremdkapital finanzieren
  • Die Eigenkapitalquote stärken – relevant für die Bonität bei Banken

Eine Faustformel für Praktiker: Je höher der Steuersatz, je teurer das Kapital und je höher die Investitionssumme, desto größer der Liquiditätsvorteil der degressiven Methode.

Visualisierung: Steuerersparnis in den ersten 4 Jahren (Investition 100.000 €, Steuersatz 30 %)

Jährliche Steuerersparnis durch degressive vs. lineare AfA (in €)

Jahr 1
5.250 €
Jahr 2
2.550 €
Jahr 3
660 €
Jahr 4
–663 €

* Negativwert in Jahr 4 zeigt Umkehrung vor optimalem Wechselzeitpunkt zur linearen AfA


5. Praxisbeispiele aus dem Unternehmensalltag

Fallbeispiel 1: Der Handwerksbetrieb mit Fahrzeugflotte

Ein Sanitärbetrieb aus dem Raum Stuttgart betreibt eine Flotte von 8 Servicefahrzeugen. Im Januar 2026 werden vier neue Transporter angeschafft – Gesamtinvestition: 180.000 Euro netto. Der Steuerberater empfiehlt die degressive AfA mit 30 % statt der linearen Abschreibung über 6 Jahre (16,67 %).

Ergebnis im ersten Jahr: Die degressive Abschreibung beträgt 54.000 Euro gegenüber 30.000 Euro bei linearer Methode. Die Differenz von 24.000 Euro mindert den Jahresgewinn zusätzlich. Bei einem effektiven Gesamtsteuersatz von 28 % (Einkommensteuer + Gewerbesteuer) spart der Betrieb im ersten Jahr rund 6.720 Euro Steuern. Diese Mittel fließen in die Betriebsrücklage und ermöglichen es dem Inhaber, die geplante Hallenerweiterung ein Quartal früher zu finanzieren als ursprünglich kalkuliert.

Fallbeispiel 2: IT-Unternehmen mit Serverinfrastruktur

Ein mittelständisches Software-Unternehmen mit 45 Mitarbeitern aus München investiert im März 2026 in neue Serverkapazitäten und Entwicklungsrechner – Gesamtinvestition: 220.000 Euro. Die Nutzungsdauer für EDV-Anlagen beträgt nach amtlicher AfA-Tabelle 3 Jahre (linearer Satz: 33,33 %).

Hier ist das Dreifache bereits 100 % – der Cap bei 30 % greift. Die degressive AfA beträgt also 30 %, während die lineare Methode 33,33 % bieten würde. In diesem Fall ist die degressive Abschreibung im ersten Jahr sogar schlechter als die lineare! Warum? Weil bei sehr kurzen Nutzungsdauern (unter 4 Jahren) der lineare Satz bereits so hoch ist, dass das Dreifache zwar gerundet den Cap überschreitet, aber die jährlich sinkende degressive Basis dennoch zu einer niedrigeren Gesamtabschreibung in frühen Jahren führt.

Lehre aus diesem Beispiel: Die degressive AfA ist kein Allheilmittel. Bei Wirtschaftsgütern mit sehr kurzer Nutzungsdauer (1–3 Jahre) kann die lineare Methode oder die Sofortabschreibung (GWG) vorteilhafter sein. Immer individuell durchrechnen.

Fallbeispiel 3: Produktionsunternehmen mit Maschineninvestition

Eine mittelständische Kunststoffverarbeitungsfirma aus Sachsen kauft im Juni 2026 eine neue Spritzgussmaschine für 350.000 Euro. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 10 Jahre. Linearer Satz: 10 %. Degressiver Satz: 30 %.

Der Steuerberater empfiehlt folgende Strategie: Degressive AfA ab 2026 mit 30 %, Wechsel zur linearen AfA im Jahr 5 (wenn der degressive Jahresbetrag unter den linearen fällt). Kumuliert über 10 Jahre ergibt sich exakt die gleiche Gesamtabschreibung – aber die Steuerentlastung von rund 28.000 Euro im ersten Jahr allein (30 % Steuersatz) ermöglicht es dem Unternehmen, einen laufenden Betriebsmittelkredit um 25.000 Euro zu reduzieren und damit rund 1.250 Euro Jahreszinsen zu sparen.


6. Häufige Herausforderungen und wie man sie überwindet

Herausforderung 1: Der optimale Wechselzeitpunkt zur linearen AfA

Viele Unternehmen verschlafen den idealen Zeitpunkt für den Methodenwechsel. Der optimale Moment liegt dort, wo der degressive Jahresbetrag erstmals unter den linearen Jahresbetrag fällt. Dieser Punkt lässt sich mathematisch berechnen: Bei einem degressiven Satz von 30 % und einer Restnutzungsdauer von n Jahren ist der Wechsel optimal, wenn gilt:

Restbuchwert × 30 % < Restbuchwert ÷ Restnutzungsdauer

Vereinfacht: Sobald der degressive Abschreibungsprozentsatz kleiner wird als 1 ÷ Restnutzungsdauer, wechseln Sie. Bei 10-jähriger Nutzungsdauer ist das typischerweise im Jahr 5 oder 6. Tipp: Viele Steuersoftwarelösungen (wie DATEV, Addison oder Lexware) berechnen diesen Zeitpunkt automatisch – nutzen Sie diese Funktion aktiv.

Herausforderung 2: Die korrekte Abgrenzung beweglicher Wirtschaftsgüter

Was genau ist ein „bewegliches Wirtschaftsgut“? Diese Frage sorgt in der Praxis regelmäßig für Diskussionen mit dem Finanzamt. Grundsätzlich gilt: Ein Wirtschaftsgut ist beweglich, wenn es körperlich vorhanden, selbstständig bewertbar und nicht wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes ist.

Grenzfälle, die in 2026 regelmäßig Probleme bereiten:

  • Ladesäulen für Elektrofahrzeuge: Fest installiert, aber steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut klassifiziert (BMF-Schreiben 2023, bestätigt für 2026)
  • Einbauküchen in Betriebsstätten: Hier entscheidet die Demontierbarkeit – sind die Teile einzeln bewertbar und austauschbar, gelten sie als beweglich
  • Produktionsanlagen: Auf Fundamenten verschraubte Großmaschinen können als unbewegliche Wirtschaftsgüter eingestuft werden – Einzelfallprüfung erforderlich

Herausforderung 3: Kumulierung mit anderen Vergünstigungen

Viele Betriebe wissen nicht, dass die degressive AfA mit anderen steuerlichen Vergünstigungen kombiniert werden kann – und darf. Besonders relevant für 2026:

  • § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag + Sonderabschreibung): Die Sonderabschreibung von 20 % im ersten Jahr kann auf die degressive AfA aufgesattelt werden. Die Basis für die Sonderabschreibung sind dabei die Anschaffungskosten, die Basis für die degressive AfA dann der verminderte Buchwert
  • Investitionszulagengesetz (InvZulG): Im Fördergebiet Ostdeutschland möglich – hier sind steuerfreie Zulagen und degressive AfA kombinierbar
  • Transformationsfonds-Zuschüsse: Neu in 2026 – staatliche Investitionszuschüsse im Rahmen der Industrietransformation mindern die Bemessungsgrundlage der AfA, können aber parallel zur degressiven Methode genutzt werden

7. Strategische Nutzung im Steuerplanungsprozess

Die degressive AfA entfaltet ihren vollen Nutzen erst im Kontext einer übergeordneten Steuerplanung. Hier sind die wichtigsten strategischen Überlegungen für 2026:

Timing ist alles: Wann investieren?

Aus steuerlicher Sicht gilt: Ein im Dezember 2026 angeschafftes Wirtschaftsgut kann für das Gesamtjahr 2026 voll degressiv abgeschrieben werden – denn das Steuerrecht kennt keine zeitanteilige Kürzung bei Jahresbeginn (Ausnahme: unterjährige Betriebsgründung). Wer kurz vor Jahresende noch Investitionen plant, sollte genau diese Regelung nutzen.

Gleichzeitig gilt: Im Jahr der Anschaffung wird die degressive AfA pro rata temporis berechnet – also monatlich. Eine Maschine, die im Oktober 2026 geliefert wird, wird nur für 3 Monate (Oktober bis Dezember) degressiv abgeschrieben. Das kann das erste Jahr des theoretischen Vorteils stark schmälern.

Empfehlung: Planen Sie Investitionen möglichst auf Januar bis Februar des Jahres. So maximieren Sie die Abschreibungsbasis im ersten vollen Nutzungsjahr.

Degressiv oder linear – die Entscheidungsmatrix

Nutzen Sie diese vereinfachte Entscheidungslogik:

  • Degressive AfA bevorzugen, wenn: hoher aktueller Steuersatz, Nutzungsdauer > 4 Jahre, Liquiditätsbedarf in Nahzukunft, teure Fremdkapitalkosten
  • Lineare AfA bevorzugen, wenn: Nutzungsdauer ≤ 3 Jahre, niedrige Steuerperiode (z. B. Verlustjahre), gleichmäßige Kostenzuweisung für Kalkulation erwünscht
  • ⚠️ Individuelle Berechnung erforderlich, wenn: Kombination mit Investitionsabzugsbetrag, Fördergebiete, geplante Betriebsveräußerung

8. FAQ zur degressiven Abschreibung 2026

Kann ich die degressive AfA auch rückwirkend für 2025 wählen, wenn ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben habe?

Grundsätzlich ja – die Wahl der Abschreibungsmethode gilt als steuerliches Wahlrecht, das mit der Steuererklärung ausgeübt wird. Solange die Steuererklärung für 2025 noch nicht eingereicht oder der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, können Sie die degressive AfA auch nachträglich für Investitionen wählen, die im begünstigten Zeitraum angeschafft wurden. Sprechen Sie hierzu umgehend mit Ihrem Steuerberater und reichen Sie gegebenenfalls eine berichtigte Erklärung ein.

Darf ich für verschiedene Wirtschaftsgüter im selben Betrieb unterschiedliche Abschreibungsmethoden wählen?

Ja, absolut. Das Wahlrecht wird wirtschaftsgutbezogen ausgeübt, nicht betriebsbezogen. Sie können also für eine neu angeschaffte Maschine die degressive Methode wählen, während ein gleichzeitig angeschafftes Fahrzeug linear abgeschrieben wird. Wichtig: Die Entscheidung muss im Anschaffungsjahr getroffen werden und ist für das jeweilige Wirtschaftsgut bindend (nur der Wechsel degressiv → linear ist erlaubt, nicht umgekehrt).

Was passiert mit der degressiven Abschreibung, wenn ich das Wirtschaftsgut vorzeitig verkaufe?

Beim vorzeitigen Verkauf eines degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsguts wird der Verkaufserlös dem Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenübergestellt. Da der Buchwert durch die degressive Methode schneller sinkt, ist der Buchwert bei einem Verkauf nach z. B. 3 Jahren deutlich niedriger als bei linearer Abschreibung. Das bedeutet: Der Veräußerungsgewinn (Erlös minus Restbuchwert) fällt höher aus und ist entsprechend zu versteuern. Dieser Effekt hebt den vorherigen Liquiditätsvorteil teilweise wieder auf – muss aber in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.


9. Ihr Abschreibungs-Fahrplan: Nächste Schritte

Die degressive Abschreibung ist kein akademisches Steuerprivileg – sie ist ein handfestes Gestaltungsinstrument, das Ihren Cashflow verbessert, Investitionsrisiken mindert und Ihrem Betrieb Luft zum Atmen verschafft. Doch wie bei jedem Werkzeug gilt: Es entfaltet seinen vollen Nutzen nur in den richtigen Händen und zum richtigen Zeitpunkt.

Hier ist Ihr konkreter Fahrplan für die nächsten Wochen:

  1. Investitionsplanung 2026/2027 überprüfen: Welche beweglichen Wirtschaftsgüter sind geplant? Erstellen Sie eine Liste mit Anschaffungskosten und geplanten Nutzungsdauern.
  2. Steuerberater-Gespräch terminieren: Lassen Sie konkret durchrechnen, wie groß der Liquiditätsvorteil in Ihrem individuellen Steuerumfeld ist. Unterschiedliche Steuersätze und Unternehmensformen ergeben unterschiedliche Ergebnisse.
  3. Kombi-Potenzial prüfen: Qualifizieren Sie für den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)? Gibt es Förderzuschüsse in Ihrer Region? Die Kombination mehrerer Instrumente kann den Effekt vervielfachen.
  4. Investitionszeitpunkte optimieren: Wo immer möglich: Anschaffungen auf Jahresbeginn legen, um die volle Jahres-AfA auszuschöpfen.
  5. Wechselzeitpunkt vorausplanen: Programmieren Sie den optimalen Methodenwechsel von degressiv auf linear bereits bei der Erstplanung – am besten direkt in Ihrer Buchhaltungssoftware hinterlegen.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen gelten bis Ende 2027 – die Zeit läuft. In einem wirtschaftlichen Umfeld, in dem jeder Prozentpunkt Eigenkapitalrendite zählt und Fremdkapital teuer bleibt, kann die strategische Nutzung der degressiven AfA den Unterschied zwischen einer angespannten und einer gesunden Liquiditätssituation ausmachen.

Fragen Sie sich jetzt: Welche Ihrer geplanten Investitionen haben Sie bisher linear abgeschrieben – obwohl die degressive Methode Ihnen in den ersten Jahren tausende Euro Steuerstundungseffekt gebracht hätte? Die Antwort auf diese Frage könnte Ihre nächste Investitionsentscheidung grundlegend verändern.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuergesetze können sich ändern; konsultieren Sie für Ihre spezifische Situation stets einen qualifizierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Degressive Abschreibung AfA

Artikel geprüft von Lars Jensen, Direktor für grüne Anleihen und nachhaltige Infrastrukturfinanzierung, am Mai 29, 2026

Autor

  • Ich entwickle maßgeschneiderte Finanzierungsstrategien für deutsche Mittelständler in Wachstums- oder Restrukturierungsphasen. Mein Fokus liegt auf innovativen Mezzanine-Strukturen, die Eigenkapitalcharakter haben, ohne die Kontrolle der Eigentümerfamilie zu verwässern. Ich habe in den letzten zehn Jahren über 120 Finanzierungen mit einem Volumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro strukturiert und platziert. Mein Netzwerk umfasst alle relevanten Kapitalgeber – von familiengeführten Banken über Versicherungen bis zu spezialisierten Fonds. Derzeit berate ich mehrere Hidden Champions bei der Finanzierung von Digitalisierungsprojekten und nachhaltigen Transformationen.